AGB - IT-Weber

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Firma IT-Weber (vormals HitHaus), Joachim Weber  -  Goethestr. 51 - 63814 Mainaschaff


1. Geltungsbereich
Leistungen und Lieferungen erbringen wir, sofern nicht individuell ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ausschließlich zu unseren nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Entgegen stehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Dies gilt auch, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Die Wirksamkeit entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden setzt deren schriftliche Anerkennung durch uns voraus.
Soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Veröffentlichung von Waren- und Leistungsangeboten im Internet stellen noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages im rechtlichen Sinn dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden (Invitatio ad offerendum). Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir das in der Bestellung liegende Angebot annehmen, sei es durch Bestätigung der Bestellung, Lieferung oder in sonstiger Weise.
Die Annahme des Angebotes durch uns steht unter dem Vorbehalt, dass die Ware auch tatsächlich verfügbar ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit werden wir den Kunden unverzüglich hierüber informieren und etwaige bereits erfolgte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

3. Änderungen des Vertragsgegenstandes
Wir behalten uns das Recht vor, technische Änderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vorzunehmen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen unserer Firma für den Kunden zumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um handelsübliche Abweichungen handelt und der Vertragszweck hierdurch nicht erheblich eingeschränkt wird.

4. Preise
a) Arbeitspreise
Für unsere Serviceleistungen verrechnen wir ab sofort pro angefangene Stunde 45,- € zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Für die Anfahrt berechnen wir pro gefahrenen Anfahrts-Kilometer 1,- € zuzügl. MwSt. Serviceleistungen sind unabhängig von Materialrechnungen und innerhalb von 7 Tagen und rein netto zahlbar.
b) Lieferungen
Alle in unseren veröffentlichten Preislisten genannten Preise verstehen sich zuzügl. der Versandkosten unseres Lieferanten!
Sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen, behalten wir uns ausdrücklich eine Anpassung der Preise an die dann geltenden Listenpreise vor. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung entgegen der ursprünglichen Vereinbarung erst nach Ablauf von drei Monaten erfolgen kann und die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.

5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Verträge über die Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, die mit uns ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande gekommen sind, kann der Kunde, wenn er Verbraucher ist (d.h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
Bei der Lieferung von Waren beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt der Lieferung, bei der Ausführung von Dienstleistungen mit Vertragsschluss.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er ist entweder schriftlich oder durch Rücksendung an die Firma IT-Weber (vormals HitHaus), Joachim Weber -  Goethestr. 51 - 63814 Mainaschaff zu erklären.
Bei einem Bestellwert der Ware von bis zu 50 € trägt im Falle des Widerrufs der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die Ware hätte nicht der bestellten entsprochen. Andernfalls trägt die Rücksendekosten die Firma IT-Weber (vormals HitHaus), Joachim Weber.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Video und Audioaufzeichnungen oder bei Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers oder auf Veranlassung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung zu leisten.
Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Den Wertersatz kann der Verbraucher dadurch verhindern, dass er den Gegenstand erst in Gebrauch nimmt, wenn er sich entschieden hat, von dem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Waren geliefert werden, die nach Kundenspezifikation angefertigt und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden.

6. Lieferung 
Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes sind wir berechtigt, Leistungen und Lieferungen, nach vorheriger Ankündigung, auch in Teilen zu erbringen.
Im Falle vereinbarter Lieferfristen haften wir nicht für von uns nicht zu beeinflussende Fälle höherer Gewalt sowie Streik, Naturkatastrophen u.a. In diesem Fall behalten wir uns vor, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden hieraus nicht zu.
Der Vertragsschluss mit dem Kunden erfolgt bei rechtzeitiger Bestellung durch uns unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung unserer Firma, andernfalls sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
In beiden Fällen des Rücktritts werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwa bereits erhaltene Leistungen unverzüglich zurückerstatten.
Wurde eine Teilleistung erbracht, ist ein teilweiser Rücktritt hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistung möglich, wenn die bereits erbrachte Leistung ohne Beeinträchtigung und in vollem Umfang für den Kunden auch selbstständig nutzbar ist.

7. Versand – Lieferfristen - Annahmeverzug
Sofern der Kunde Verbraucher ist (siehe oben Ziff. 5) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung im Falle der Versendung erst mit Übergabe der Sache an den Kunden über.
Ist der Käufer Unternehmer (d.h. eine natürliche oder juristische Person oder rechts fähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt) oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung bzw. des zufälligen Untergangs mit Aufgabe der Ware an den Versender auf den Kunden über.
Im Falle der schuldhaften Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine beschränken wir den Anspruch des Kunden auf Schadensersatz auf 50% des Nettolieferwertes, mit dem wir uns in Verzug befinden. Für darüber hinaus gehende Ansprüche haften wir nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.
Sofern sich der Kunde in Annahmeverzug befindet, sind wir berechtigt, 25% der vom Annahmeverzug betroffenen Vertragssumme pauschal in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht es offen, den Nachweis zu erbringen, dass der Verzug schuldlos eingetreten ist oder der Schaden nicht oder in wesentlich niederer Höhe als die Pauschale eingetreten ist.

8. Zahlungsbedingungen - Zahlungsverzug
Rechnungen sind grundsätzlich mit Übergabe des Liefergegenstandes bzw. Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung fällig.
Bei Herstellung von Software, bei Beratung sowie ähnlichen Dienstleistungen sind wir berechtigt, entsprechend dem Fortschritt der Leistung Zwischenabrechnungen zu erstellen.
Skontoabzüge sind grundsätzlich ausgeschlossen und nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die Wechselentgegennahme bedarf einer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit uns.
Bei Zahlungsverzug des Kunden, sowie bei Stundung von Zahlungen, sind wir berechtigt, sofern dieser Verbraucher ist (s.o. Ziff. 5) 5% -,wenn dieser Unternehmer ist 8% Zinsen über dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank als Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch uns ist möglich. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit einer eigenen Forderung aufzurechnen, es sei denn diese ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Ist der Kunde Unternehmer (siehe oben Ziff. 6)), ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen sonstiger, von uns nicht anerkannter und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

9. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen aus der Geschäftsbeziehung mit uns ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung wirksam.

10. Eigentumsvorbehalt
Ist der Kunde Verbraucher (s.o. Ziff.5), so behalten wir uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises vor. Ist der Kunde Unternehmer (siehe oben Ziff. 6) wird das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn die offenen Posten in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur dann berechtigt, wenn er sich nicht mit der Bezahlung einer Forderung aus der Geschäftsverbindung uns gegenüber in Verzug befindet. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung gilt auch dann nicht, wenn im Verhältnis des Kunden zu seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot vereinbart wurde. Im Falle der Weiterveräußerung durch den Kunden tritt dieser bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Bruttokaufpreises ab, welche dem Kunden aus der Weiterveräußerung zustehen, unabhängig davon, ob der Liefergegenstand bearbeitet wurde oder nicht. Ungeachtet unserer Befugnis zum Forderungseinzug bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt, die Forderung einzuziehen. Wir verpflichten uns, die Forderung solange nicht selbst einzuziehen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Tritt der Zahlungsverzug ein, können wir vom Kunden die Offenlegung der abgetretenen Forderungen sowie deren Schuldner verlangen, ebenso die Herausgabe aller zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben und Unterlagen. Gleichzeitig ist der Kunde verpflichtet, den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Eine Be- oder Verarbeitung des Liefergegenstandes erfolgt grundsätzlich für uns als Hersteller. Folgt eine Verarbeitung mit Materialien, die dem Kunden nicht gehören, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Liefergegenstände zum Bruttorechnungswert der Gegenstände von dritter Seite. Dies gilt auch, wenn eine neue Sache entsteht.
Ein vom Kunden mit Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt bis zur völligen Bezahlung der durch unseren Eigentumsvorbehalt gesicherten Forderung als zu unseren Gunsten vereinbart.
Ist Antrag auf Eröffnung einer Insolvenzverfahrens gestellt, so sind beide Parteien berechtigt, die Miteigentumsgemeinschaft zu kündigen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Liefergegenstände zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich hiervon zu unterrichten und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Gleichzeitig sind die Vollstreckungsorgane bzw. Dritte auf unser Eigentum hinzuweisen. Die Gefahr der Beschädigungen des Untergangs des Liefergegenstandes trägt der Kunde. Er ist verpflichtet, mit dem Liefergegenstand sorgfältig umzugehen und für eine entsprechende Pflege und gegebenenfalls Instandsetzung zu sorgen.
Sofern der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen bereit, die darüber hinaus gehenden Sicherungsrechte nach Wahl des Kunden frei zu geben.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden können wir wahlweise neben den vorgenannten Rechten auch die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurück nehmen. In der Zurücknahme sowie einer etwaigen Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

11. Gewährleistung 
a. Mängelgewährleistung - Haftung im Allgemeinen
Sofern der Kunde Verbraucher (siehe oben Ziff. 5) ist, hat er im Gewährleistungsfalle das Recht entweder Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Die gewählte Nacherfüllung kann von uns verweigert werden, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung keine nennenswerten Nachteile für den Kunden bringt und diesem zumutbar ist.
Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt beim Warenkauf 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.
Beim Kauf gebrauchter Waren beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
Ist der Kunde Unternehmer, so hat er offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen ab Empfang der Kaufsache schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
Ist der Kunde Verbraucher, so muss er einen offensichtlichen Mangel uns gegenüber innerhalb von 2 Monaten nach Feststellung des Mangels schriftlich anzeigen.
Die Frist ist nur bei rechtzeitigem Eingang bei uns gewahrt.
Die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für den offensichtlichen Mangel nach Ablauf der jeweils geltenden Rügefrist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht in den Fällen der Arglist.
Die Gewährleistung entfällt, wenn an den von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen durch nicht von uns autorisierte Dritte Arbeiten durchgeführt wurden, ohne das dies im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung der Leistung geschah.
Ist der Kunde Unternehmer, so entfällt die Gewährleistung, wenn von uns gelieferte Waren und Leistungen mit Fremdwaren oder Leistungen verbunden wurden, die für das von uns gelieferte Produkt nicht zugelassen sind, wenn der Unternehmer nicht beweist, dass die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel waren. Bei Störungen an den Fremdprodukten (Hardware oder Software) des Unternehmers sind wir zur Gewährleistung nur Verpflichtet, wenn der Unternehmer nachweist, dass die Störung auf unserer Lieferung/ Leistung beruht.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist Erfüllungsort für die Gewährleistung der Sitz unserer Firma. Ist der Kunde Unternehmer, so haben wir das Recht, zunächst Nachbesserung in Form von Reparatur, Nachlieferung oder anderen zumutbaren Lösungen zu erbringen. Sofern die wiederholte Nachbesserung oder Nachlieferung mangelhaft ist, kann der Unternehmer nach seiner Wahl entweder eine Preisminderung verlangen oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mangelhaftigkeit ist, vom Vertrag zurücktreten.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit sie nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden betreffen schließen wir aus, sofern sich vorstehend keine andere Regelung findet und der vom Kunden nachzuweisende Verstoß von uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde und es nicht um das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft geht. In diesen Fällen wird von uns gehaftet.
Das gesetzliche Recht des Kunden, sich im Falle einer Pflichtverletzung unsererseits, die nicht in einem Mangel besteht, vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.
Bei unberechtigter Mangelrüge, die der Kunde erkennen konnte, ist dieser verpflichtet, uns die sich hieraus ergebenden Aufwendungen (Arbeitszeit, Teile u.a.) zu erstatten.
b. Gewährleistung/ Haftung für Software
Für den Bereich der Software gelten zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen folgende Einschränkungen:
Es ist bekannt, dass Software auch bei größtmöglicher Sorgfalt aufgrund der hohen Komplexität unter Umständen Fehler enthalten kann. Für Datenverlust haften wir nur insoweit, als dieser Datenverlust auch bei ordnungsgemäßer, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Kunden entstanden ist bzw. wäre.
Für Schäden aufgrund Virenbefalls haften wir nur, soweit der Virenbefall nachweislich auf unsere Lieferung/Leistung zurück zu führen ist. Dem Umfang nach beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, der auch bei Installation der aktuellen Version eines Virenschutzprogrammes durch den Kunden entstanden ist oder wäre.
Sofern unter oben Buchst. a. und b. keine Regelung getroffen wurde, gilt die gesetzliche Regelung.

12. Urheberrecht
a. Eigene Software
Preise von Softwareprodukten gelten für die ausschließliche Verwendung auf dem Computersystem des Kunden. Kopien werden Bestandteil der Software und sind mit dem auf der gelieferten Software angebrachten Eigentums- und Urheberrechtsvermerk zu versehen. Originale und Kopien sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Die unbefugte Weitergabe oder Nutzung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Urheberrechte des Herstellers. Der hierdurch entstehende Schaden kann den Kaufpreis der Software weit übersteigen. Der Kunde hat daher für die sichere Aufbewahrung der Software Sorge zu tragen. Bei Weitergabe der Software an einen Dritten erlischt das Recht des Voranwenders an der gelieferten Software und deren Kopien. Bei der Weitergabe ist zu vereinbaren, dass der Empfänger die Inhalte des ursprünglichen Vertragsverhältnisses übernimmt, insbesondere die Beachtung des Urheberrechts sowie des Verbotes der unzulässigen Mehrfachnutzung. Der Kunde verpflichtet sich, jegliche Daten und Unterlagen, die er von uns erhält, vertraulich zu behandeln, vor unbefugtem Zugriff Dritter zu bewahren und diese nicht ohne unsere Zustimmung für einen anderen als den mit uns vereinbarten Vertragszweck zu gebrauchen.
b. Fremdsoftware
Für Fremdsoftware, die von uns geliefert wird, gelten neben den vorgenannten die Geschäftsbedingungen dieses Herstellers. Sie werden dem Kunden mit der Software zur Verfügung gestellt. Diese können auch ein Verbot, weitere Kopien anzufertigen, enthalten

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile Aschaffenburg. Nach unserer Wahl sind wir berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen soll eine Regelung gelten, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Mainaschaff, 1. April 2013


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